Kletterregelung für den Wurmbergsteinbruch

Im Januar 2015 wurde mit den Niedersächsischen Landesforsten ein neuer Vertrag für das Klettern in Wurmbergsteinbruch geschlossen. Hier wesentlichen Bestimmungen:

§1 Vertragsgegenstand (Auszug):

... in der Winterzeit als Gelände zur Ausübung der Eiskletterei, ansonsten zur Felskletterei ...

§4 Absatz (4) Rechte und Pflichten des Nutzungsberechtigten (Auszug):

In der Zeit vom 01.02. bis 31.07. jeden Jahres wird der Kletterbetrieb eingestellt.

Das Gelände ist ausschließlich nach Vorgabe des NSG VÖ auf dem im Lageplan1) eingezeichneten Weg2) anzugehen und zu verlassen).

Das Befahren der Forststraßen zur Erreichung des Geländes ist nicht gestattet.

Der Kletterbetrieb wird nur zur Tageszeit gestattet (1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1 Std. nach Sonnenuntergang), Biwakieren wird ausgeschlossen.

Die Zaunabsperrungen sind zu respektieren, Schäden daran anzuzeigen.

Das Gelände ist freizuhalten von Vegetationsschäden und Müll.

Groß sowie öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen werden ausgeschlossen.

(1) Der Lageplan ist Anhang des Vertrags.

Wurmbersteinbruch - Abbruchkante | © Sektion Braunschweig
© Sektion Braunschweig

Der genannte Weg ist der auch bisher übliche Zugang: Vom Rodelhaus kommend gerade weiter auf dem Weg mit dem Schild 'Sackgasse' bis an den Rand des Steinbruchs (Zaun und Warnschild). Die dort 2015 eingerichtete Abseilpiste wurde auf Anraten des Vogelschutzes abgebaut, da von dort der Brutplatz des Falken einsehbar war. Hier geht man abwärts und wendet sich auf einem alten Pfad scharf nach rechts, um durch die dichten Fichten am Wandfuß die Steinbruchwand zu erreichen.

Siehe dazu die Nachricht auf ig-klettern-niedersachsen.de sowie die Bescheibung auf bergefelsundeis.de

Der Vertrag als PDF